Gerichtsurteil: Nackt-Jogger muss künftig Lendenschurz tragen
Nein, ins Mittelalter werden Sportwütige nicht zurück katapultiert. Aber ein passionierter Nackt-Jogger aus Gunzenhausen muss seine primären Geschlechtsorgane künftig mit mindestens einem Lendenschurz von 20 mal 30 Zentmeter bedecken.
Der Mann war in der Vergangenheit regelmäßig durch sein obszönes Auftreten aufgefallen und hatte unter der Bevölkerung für Unmut gesorgt. Nun verurteilte ihn das Verwaltungsgericht in Ansbach zum Trage eines Lendenschurzes.
Wichtig sei vor allem, dass eine Einsichtnahme der primären Geschlechtsorgan durch andere nicht möglich sei, betonte das Gericht.
Als Grund für den Verzicht auf Kleidung gab der Mann an, beim Sport immer so stark zu schwitzen.
Weil sich Einwohner seines Heimatorts Gunzenhausen über seine Auftritte beschwert hatten, war ihm bereits im Januar auferlegt worden, seine Geschlechtsorgane in der Öffentlichkeit zu bedecken. Zeugen zufolge war er trotzdem weiterhin “unten ohne” unterwegs und hielt das Handtuch lediglich locker vor sich. Das Gericht verpflichtete ihn nun dazu, es mit einem Klettverschluss zu befestigen. Andernfalls müsse er 400 Euro Bußgeld zahlen.
Vor dem Amtsgericht läuft parallel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer “grob ungehörigen Handlung, die dazu geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen”.

