31st Mrz2009

Christian G.: Internetkiller erhält Lebenslänglich

by L. R.

Christian G.: Internetkiller erhält LebenslänglichZwei jungen Frauen raubte Internetkiller Christian G. (27) das Leben. Jetzt muss er lebenslänglich ins Gefängnis.

Wegen zweifachen Mordes forderte Staatsanwalt Hans-Christian Gutjahr die Höchststrafe für den Hamburger Christian G.. Lebenslange Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – was eine Freilassung nach bereits 15 Jahren ausschließt.

Heimtückisch griff der Angeklagte sein Opfer von hinten an, rammte ihm ein Messer in den Hals.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch beziehungsweise auf Totschlag in einem minderschweren Fall.

Christian G. hatte die Tötungsdelikte zuvor eingeräumt. Um Mord soll es sich dabei aber nicht gehandelt haben.

Sein erstes Opfer, eine 26-jährige Frau aus Stade bei Hamburg, hatte Christian G. am 5. Juni getroffen. Laut Staatsanwaltschaft führte er sie auf eine einsame Wiese und stach ihr dort ein Messer in den Hals.

Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt als Unglücksfall bezeichnet. Es habe einen Streit gegeben, und er habe die Frau lediglich beruhigen und wegschieben wollen. Dabei habe er ihr an den Hals gefasst. Als er gemerkt habe, dass die Frau tot war, habe er Panik bekommen – und sie einfach liegen lassen, erklärte er.

Da die Leiche schon stark verwest war, als sie aufgefunden wurde, konnte die Todesursache nicht mehr eindeutig geklärt werden. Ein Zellengenosse soll Christian G. aber von dem Mord detailreich erzählt und dabei eingeräumt haben, dass er die Frau erstach.

Zu dem Mord an einer 39-jährigen Frau aus Marl (Nordrhein-Westfalen) Mitte Juni hatte der 27-Jährige gesagt, sie habe Geld von ihm gewollt und ihm gedroht, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen.

Da er zu Vergewaltigungstaten auf Grund seiner Kindheit ein traumatisiertes Verhältnis habe, habe ihn das besonders aufgebracht.

Er sei der 39-Jährigen auf einen Spaziergang gefolgt, um sie zur Rede zu stellen.

Dann habe er vor ihr gestanden und plötzlich „die Augen von Jesus“ vor sich gesehen. Diese hätten dann das Messer geführt.

Jesus mit einer Gewalttat in Verbindung zu bringen sei geradzu pervers, erklärte Staatsanwalt Gutjahr.

Zwar sei es zwischen beiden zum Streit gekommen, aber das Opfer habe keine Messerattacke erwartet. Zum einen habe der Angeklagte selber zugegeben, die Waffe
plötzlich hervorgezogen und zugestochen zu haben.

Bereits der erste Stich sei lebensgefährlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Labentz dem Gerichtssprecher zufolge. Zum anderen spreche das Fehlen von Abwehrverletzungen für die Arglosigkeit der Frau.

Auch der Gutachter, der den 27-Jährigen als voll schuldfähig eingestuft hatte, habe erklärt, die Ausführungen des Angeklagten seien wenig plausibel.

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