Schluss mit der Abzocke: Gericht stoppt GEZ-Gebühren für Computer
Es ist ein wichtiger Schritt gegen die völlig unerträgliche GEZ-Abzocke und Computer-Benutzer scheinen nun erstmal Ruhe vor den Geldeintreibern der öffentlich rechtlichen Radio- und Fernsehanstalten zu haben.
In gleich zwei Urteilen bestätigte jetzt nämlich das Verwaltungsgericht Gießen: Computerbesitzer müssen nur dann Rundfunkgebühren bei der GEZ bezahlen, wenn mit dem Rechner nachweislich Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen werden !
Die Kammer entschied demnach, dass ein internetfähiger Computer zwar grundsätzlich ein „Rundfunkempfangsgerät“ darstelle, dass ein solcher Rechner aber erst gebührenpflichtig wird, wenn damit etwa TV-Sendungen geschaut werden. Im Vergleich beispielsweise zu Fernsehern stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen bei Computern „nur eine untergeordnete Funktion dar“ .(AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI).
Die Tatsache dass TV-Sendungen angesehen wurden, muß die GEZ allerdings stichhaltig beweisen, was sie prinzipiell einmal nicht kann. Außerdem: Niemals einen GEZ-Mitarbeiter ins Haus lassen oder Auskünfte geben ! Das müsst Ihr nämlich nicht ! Am besten ist da, wenn jemand von der GEZ klingelt der alte Spruch: “Wir kaufen nix”. Türe zu und Ruhe !

