5 Jahre unschuldig im Knast: 45 000 Euro für ein zerrissenes Leben
Horst A. (52) war einst mit seinem Leben durchaus zufrieden. Als Lehrer hatte er einen festen Platz in der Gesellschaft, bis ihn eine Kollegin wegen Vergewaltigung anzeigte.
Horst A. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, unschuldig. Heute ist seine Unschuld offiziell, das einstige Urteil aufgehoben, doch der Schaden im Leben von Horst A. ist unwiderbringlich.
Mit rund 45 000 Euro versucht die Staatskasse den erlittenen Schaden durch fünf Jahre unschuldig im Knast auszugleichen, das sind gerade einmal 25 Euro am Tag …
Erst nach seiner vollständig abgesessenen Haftstrafe stellte sich heraus, dass das vermeintliche Vergewaltigungs-Opfer, ein Kollegin aus dem Fachbereich Biologie, gelogen hatte.
Horst A. wurde nachträglich freigesprochen.
Der Richter, der einst das falsche Urteil sprache, erklärte in der Bildzeitung: „Das Urteil war damals genau überprüft worden. Eine Revision des damaligen Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Das belegt, dass unser Urteil nicht zu beanstanden war.“
1825 Tage saß Horst A. aber unschuldig im Gefängnis. Für jeden Tag erhält er 25 Euro Haftentschädigung. Davon werden aber noch einmal rund sechs Euro pro Tag für „Kosten und Logis“ abgezogen …
Besonders tragisch: Normaler Weise werden Straftäter nach zwei Ditteln ihrer Haftstrafe auf Bewährung entlassen. Da Lehrer Horst A. aber seine Schuld nicht eingestand – er war ja unschuldig – galt er als nicht einsichtig, musste seine volle Strafe absitzen.
Die Richter, die den Lehrer unschuldig verurteilten müssen keine Konsequenzen aus dem Fall fürchten. Sie könnten nur belangt werden, wenn sie vorsätzlich falsch geurteilt hätten. Dann drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft und der Ausschluss aus dem Richterdienst.
Dazu können Richter von einem bestimmten Verfahren abgezogen werden, etwa wenn ihnen Befangenheit nachgewiesen werden kann.
Doch das trifft auf den Fall von Horst A. nicht zu …

