Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Rauchverbot jetzt auch in Rheinland-Pfalz gescheitert
Laut Landesverfassung in Rheinland-Pfalz ist das Rauchverbot in Ein-Raum Kneipen nicht rechtsmäßig. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz entschied, dass das Rauchverbot in der Eckkneipe gegen die Landesverfassung verstößt und damit nicht ist. Die Betreiber von kleinen Kneipen mit getränkegeprägtem Angebot würden durch das Rauchverbot in unzumutbarer Weise belastet und benachteiligt. Die Richter gaben damit mehreren Gastwirten Recht, die Verfassungsbeschwerden eingereicht hatten, weil sie sich in ihrer Existenz bedroht sahen. Grundsätzlich bleibt das Rauchen ... [...read more]

