Verwaltungsgericht in Münster: GEZ-Gebühr für Heimcomputer ist nicht rechtens
Ein Student hat vor dem Verwaltungsgericht in Münster gegen die GEZ gewonnen. Das Gericht hob den Gebührenbescheid des WDR gegen den Studenten auf. Damit wurde ein Paradeurteil gefällt, dass der alleinige Besitz eines internetfähigen Computers nicht automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man etwa Radio hören kann, war 2007 gefallen. Seither werden 5,52 Euro im Monat von der GEZ erhoben, sofern weder Fernsehen noch Radio existieren. In der ... [...read more]

